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Aufgabe:
Opferpension (Opferrente) beantragen
Zuständigkeit
Beratungsservice
Abteilungsleiterin Sonja Dykiert
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
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0391 540-3452
E-Mail
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[+ Allgemeine Informationen

[+ Erforderliche Unterlagen

[- Fristen

Der Anspruch auf Zahlung der Opferpension ist vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrages abhängig. Er beginnt frühestens mit dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Wurde der Antrag vor Inkrafttreten der Opferpension gestellt, stehen Leistungen frühestens mit dem Monat zu, der auf das Inkrafttreten folgt.




[+ Rechtsgrundlage

[+ Anträge / Formulare